Die Novelle des Homeoffice-Gesetzes bringt ab 1. April 2026 wesentliche Änderungen. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, einen pauschalen Kostenersatz von mindestens 3 Euro pro Homeoffice-Tag zu leisten, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wird.

Ausserdem wurde die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice verschärft: Arbeitnehmer müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit täglich dokumentieren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, geeignete Systeme zur Verfügung zu stellen.

Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen sollten zeitnah überprüft und an die neuen Vorgaben angepasst werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.