Am 5. Juli 2024 trat die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (CSDDD) in Kraft. Bis Juli 2026 müssen die Mitgliedsstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Für österreichische Unternehmen bedeutet das konkrete neue Pflichten.

Betroffen sind zunächst Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro. Sie müssen ihre gesamte Wertschöpfungskette auf Menschenrechts- und Umweltrisiken prüfen, Präventionsmaßnahmen ergreifen und bei Verstößen Abhilfe schaffen.

Was das konkret heisst: Unternehmen müssen interne Prozesse aufbauen, Lieferanten bewerten, Beschwerdemechanismen einrichten und regelmässig Bericht erstatten. Wer das nicht tut, riskiert Geldbussen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes.

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, jetzt mit der Bestandsaufnahme zu beginnen. Unser Team berät Sie gerne bei der Umsetzung.